Reisen nach Finnland während der Covid-19-Pandemie

Aktuelle Reisehinweise für Finnland

Diese Seite enthält praktische Reiseinformationen für internationale Gäste, die während der Coronavirus-Pandemie eine Reise nach Finnland planen.

Wir versichern Ihnen, dass unsere Reiseveranstalter alle Gesundheitsrichtlinien einhalten, um Ihnen einen sicheren und komfortablen Aufenthalt in Finnland zu garantieren.

Neuestes Update: 14 April 2022

Achtung: Aufgrund der Ausbreitung der Coronavirus-Variante können sich Reisebeschränkungen schnell ändern. Für offizielle Informationen wenden Sie sich an den finnischen Grenzschutz und das finnische Institut für Gesundheit und Wohlfahrt.

Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten nach Finnland

Ab dem 1. Februar 2022 gibt es keine Einreisebeschränkungen im Binnengrenzverkehr innerhalb der EU oder des Schengen-Raums. Alle Passagiere (die in oder vor 2006 geboren wurden) und in Finnland ankommen, müssen sich jedoch Gesundheitsschutzmaßnahmen unterziehen. Gesundheitsschutzmaßnahmen können die Überprüfung von Zertifikaten oder COVID-19-Tests umfassen. Es sind zu keinem Zeitpunkt COVID-19-Tests erforderlich, wenn Sie Folgendes vorlegen können:

  • einen Nachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung, die Sie mindestens 7 Tage vor der Einreise erhalten haben. Bitte wenden Sie sich bezüglich der zugelassenen Impfstoffe an das finnische Institut für Gesundheit und Wohlfahrt. Bitte beachten Sie: Eine Bescheinigung über eine vollständige Impfserie ist 9 Monate lang gültig. Danach ist eine Auffrischungsimpfung erforderlich. Nach der Auffrischungsimpfung ist die Bescheinigung bis auf Weiteres gültig. ODER
     
  • eine einzige Bescheinigung, dass die Person von einer COVID-19-Erkrankung genesen ist und eine Impfdosis erhalten hat. Dies wird einer kompletten COVID-19-Impfserie gleichgestellt. Bitte beachten Sie: Eine Bescheinigung ist nach der Impfung 9 Monate lang gültig. Danach ist eine Auffrischungsimpfung erforderlich. Nach der Auffrischungsimpfung ist die Bescheinigung bis auf Weiteres gültig. ODER
     
  • Digitales EU-COVID-Zertifikat, das belegt, dass die Person innerhalb der letzten 6 Monate von COVID-19 genesen ist.

Wenn Sie keine der oben aufgeführten Nachweise besitzen, müssen Sie einen Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis, das weniger als 72 Stunden alt ist, ODER einen Nachweis über den Erhalt einer ersten COVID-19-Impfdosis vorlegen ODER Sie müssen am Einreiseort einen COVID-19-Test durchführen. Darüber hinaus müssen Sie sich innerhalb von 3 bis 5 Tagen nach Ihrer Ankunft in Finnland einem zweiten COVID-19-Test unterziehen.

Weitere Informationen zu Gesundheitsschutzmaßnahmen finden Sie auf der Website des finnischen Instituts für Gesundheit und Wohlfahrt.

Einreise aus Ländern, die nicht zur EU oder zum Schengen-Raum gehören, nach Finnland

Die Beschränkungen des Außengrenzverkehrs gelten bis zum 8 Mai 2022. Personen kann die Einreise nach Finnland aus jedem Land gewährt werden, wenn sie Folgendes vorlegen:

  • einen Nachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung, die Sie mindestens 7 Tage vor der Einreise erhalten haben. Bitte wenden Sie sich bezüglich der zugelassenen Impfstoffe an das finnische Institut für Gesundheit und Wohlfahrt. Bitte beachten Sie: Eine Bescheinigung ist nach der Impfung 9 Monate lang gültig. Danach ist eine Auffrischungsimpfung erforderlich. Nach der Auffrischungsimpfung ist die Bescheinigung bis auf Weiteres gültig. ODER

  • eine einzige Bescheinigung, dass die Person von einer COVID-19-Erkrankung genesen ist und eine Impfdosis erhalten hat. Dies wird einer kompletten COVID-19-Impfserie gleichgestellt. Bitte beachten Sie: Eine Bescheinigung ist nach der Impfung 9 Monate lang gültig. Danach ist eine Auffrischungsimpfung erforderlich. Nach der Auffrischungsimpfung ist die Bescheinigung bis auf Weiteres gültig. ODER

  • Digitales EU-COVID-Zertifikat, das belegt, dass die Person innerhalb der letzten 6 Monate von Covid-19 genesen ist. Das COVID-Zertifikat kann von Ländern ausgestellt werden, die dem EU-System für digitale COVID-Zertifikate beigetreten sind. Die Länderliste finden Sie hier.

  • Alle oben genannten Voraussetzungen gelten für Personen, die in 2006 oder früher geboren sind.

 
Reisen mit Minderjährigen

Personen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können in Begleitung minderjähriger Kinder nach Finnland einreisen. Kinder, die 2007 oder später geboren wurden, müssen nicht an den Gesundheitssicherheitsmaßnahmen teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie über die aktuellen Gesundheitssicherheitsrichtlinien auf der Website des Finnischen Institut für Gesundheit und Soziales.
 

Länder der grünen Liste

Für Einwohner der Länder und Regionen, die auf der grünen Liste der EU stehen, gibt es keine Einreisebeschränkungen. Länder auf der grünen Liste sind Länder mit einer ausreichend guten epidemiologischen Situation, für die der Rat der Europäischen Union beschlossen hat, die freie Einreise in die EU zu erlauben.

Offizielle Informationen und weitere Einzelheiten zu diesen Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Finnischen Grenzschutz und dem Finnischen Institut für Gesundheit und Wohlfahrt. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auch auf den COVID-19-Seiten der finnischen Regierung.

COVID-19-Tests in Finnland

Tests bei der Einreise:

Wenn Sie bei Ihrer Ankunft in Finnland einen COVID-19-Test durchführen müssen, wenden Sie sich für Einzelheiten zur Handhabung und Anforderungen an FINENTRY.
 

Tests bei der Ausreise:

Wenn Sie sich auf Reisen in Finnland krank fühlen und getestet werden möchten oder wenn Sie für die Rückkehr in Ihr Heimatland einen Test benötigen, wenden Sie sich an einen privaten Anbieter auf dieser Liste:

Flughafen Helsinki-Vantaa:

Andere Standorte:

 

Dienstleistungen für Reisende

Zum 1. März 2022 wurden die Beschränkungen der Öffnungs- und Alkoholausschankzeiten sowie die Beschränkungen bzgl. der Anzahl der Gäste und der Sitzplätze in Restaurants aufgehoben. Die Verpflichtung, die allgemeinen Hygienerichtlinien einzuhalten und einen Sicherheitsabstand einzuhalten, bleibt in allen Regionen bis Ende März in Kraft. Weitere Einzelheiten zu den geltenden Beschränkungen finden Sie auf der Website der Finnischen Regierung.

Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen

Zu den allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf das Coronavirus in Finnland gehören die Vermeidung von Körperkontakt, das Einhalten eines Sicherheitsabstands zu anderen Personen und das Einhalten einer guten Hand- und Atemhygiene. Die finnischen Gesundheitsbehörden verlangen das Tragen von Gesichtsmasken in öffentlichen Verkehrsmitteln in Großstädten und empfehlen die Verwendung in anderen Situationen, in denen es schwierig ist, einen Abstand von 1-2 m zu anderen Personen einzuhalten.

Wenn Sie vermuten, dass Sie sich mit COVID-19 infiziert haben, beurteilen Sie Ihren Zustand anhand des Coronavirus-Symptomcheckers. Wenn der Symptomchecker die Konsultation bei einem Arzt vorschlägt, rufen Sie den nächstgelegenen Gesundheitsdienstleister oder die nationale medizinische Hotline unter der Telefonnummer 116 117 an.

Wenn Ihre Reisepolice eine Auslandskrankenversicherung umfasst, wenden Sie sich an den in der Police genannten Gesundheitsdienstleister, um sich beraten zu lassen.

Landesweite Notrufnummer: 112. Rufen Sie die Notrufnummer nur in echten Notsituationen an. In einer Notsituation werden Sie auch dann behandelt, wenn Sie keinen Wohnsitz in Finnland haben. Die Behandlungskosten werden Ihnen anschließend in Rechnung erstellt. Die Notrufnummer kann von jedem Telefon aus kostenlos angerufen werden. Es ist keine Vorwahl erforderlich. Wenn Sie einen Mobiltelefonvertrag mit Sitz im Ausland haben, können Sie die Notrufnummer ebenfalls ohne Vorwahl anrufen.

Zusätzliche Information

Mitteilungen und Regeln: Auf dem Laufenden bleiben

Reisende werden gebeten, die Mitteilungen und Regeln der Behörden, Gesundheitsbehörden und Botschaften ihrer Heimatländer genau zu verfolgen, um rechtzeitig Informationen, wie Quarantäneanweisungen bei der Ankunft, vorab zu erhalten. Die Kontaktinformationen Ihrer eigenen Botschaft in Finnland finden Sie in der Liste der Vertretungen ausländischer Staaten in Finnland, die vom finnischen Außenministerium geführt wird.
 

Gültigkeit eines Visums

Beachten Sie, dass die Polizei die Gültigkeit eines Visums verlängern kann, falls beispielsweise Flugannullierungen den Visuminhaber daran hindern, finnisches Hoheitsgebiet vor Ablauf seines Visums zu verlassen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Polizei.

Foto Julia Kivelä

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